Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass das Hypo-Sondergesetz aus dem Jahr 2014 nicht verfassungskonform ist. Das umstrittene Gesetz ist damit gekippt. Damals wurden 890 Millionen Euro an landesgarantieren nachrangigen Anleihen und eine Forderung der BayernLB von 800 Millionen Euro für ungültig erklärt. Finanzminister Schelling gibt sich gelassen, jedoch denke ich, dass das ein herber Rückschlag für die Bemühungen Österreichs ist sich aus dem Hypo-Schlamassel zu befreien. Denn nun sind die Kärntner Landeshaftungen gesetzlich praktisch unantastbar. Welche Investoren nun auf mehr Geld hoffen, kannst du hier nachlesen. Der Vorgänger vom Hans Jörg, Michael Spindelegger, verteidigte das damalige Gesetz gegenüber der ZIB2 (zwei Gutachten hätten die Verfassungskonformität belegt). ORF-Publikumsliebling Armin Wolf erklärt, was er davon hält:
Deutlicher kann das Verfassungsgericht M. Spindelegger nicht mehr ausrichten, dass sein Hypo-Gesetz ein Pfusch war: https://t.co/MGwipxDU3H
— Armin Wolf (@ArminWolf) July 28, 2015