Wie ich gelesen habe, hat Aktionär Rupert-Heinrich (Staller) die RHI AG wegen ihrer Aufsichtsratswahl verklagt. Die Wahl des Aufsichtsrats fand am 5. Mai 2017 auf der Hauptversammlung des Unternehmens statt, der weiterhin aus acht Männern besteht. Rupert-Heinrich stützt sich auf den Paragraph 87, Absatz 2a des Aktiengesetzes (der ist immerhin seit Juli 2012 bekannt!). Darin steht, dass bei der Wahl
„Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur sowie bei börsenotierten Gesellschaften auch im Hinblick auf die Internationalität der Mitglieder angemessen zu berücksichtigen“
sind. Hier habe ich dir den Artikel dazu abfotografiert.
Ich kann die Empörung Rupert-Heinrichs verstehen. Eine Frau im Aufsichtsrat würde dem Unternehmen gut tun. Die RHI AG ist sich keiner Schuld bewusst, die Wahl ist „ordnungsgemäß erfolgt“, sagt mir RHI-Sprecher Stefan (Rathausky).
Die Klage wurde der RHI AG übrigens am 9. Juni 2017 zugestellt, sie hat jetzt vier Wochen Zeit, zu antworten. Im Herbst startet dann der Zivilprozess. Bekommt Rupert-Heinrich recht, muss nicht nur der Aufsichtsrat neu gewählt werden. Es werden alle Beschlüsse für nichtig erklärt. Auswirkungen auf die geplante Fusion der RHI AG mit Magnesita soll das Urteil keine haben. Für mich ist dieser Fall wegweisend, weil das Thema Diversität in aller Munde ist, auch wenn Rupert-Heinrich andere Ziele verfolgt. Er ist schließlich kein Freund der Fusion.