Wie mir die Staatsanwaltschaft Innsbruck exklusiv bestätigt, haben die zwei Anwaltskanzleien (Petsche Pollak, Georges Leser) der Private-Equity-Gesellschaft Kitzventure ihr Mandat zurückgelegt. Anwälte legen ein Mandat eigentlich nur dann zurück, wenn es einen massiven Vertrauensbruch gibt oder abgesprochene Schritte unterbleiben. Wie du sicher weißt, laufen gegen Kitzventure derzeit ein Verwaltungsverfahren (von der Finanzmarktaufsicht FMA eingebracht), ein ziviligerichtliches Verfahren (vom VKI) und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen schweren Betrugs. Kitzventure hatte 2016 ein Nachrangdahrlehen mit einem jährlichen Zinsversprechen von 9,75 Prozent begeben und das medial auch während der Hahnenkammrennen in Kitzbühel im ORF stark beworben. Ich habe in diversen Medienberichten gelesen, dass eine zweite Firma im Umfeld von Kitzventure diese Werbeausgaben gebucht, aber bis jetzt nicht gezahlt hat. Mehr als 470.000 Euro sollen offen sein. Ich bin gespannt, wie sich die offenen Forderungen auf die Liquidität der Firma auswirken. Von den Anwälten und Kitzventure gab es keine Stellungnahmen.
"Lex #kitzVenture": #OGH und #FMA schließen Gesetzlücke im #Crodwfunding. https://t.co/GnmuoNE3iL
— trend (@at_trend) April 26, 2017