Das Weltbank-Schiedsgericht hat die Klage der Meinl Bank AG gegen die Republik Österreich abgewiesen. Wie du sicher noch weißt, hatte der Meinl-Bank-Eigentümer Belegging-Maatschappij Far East (Far East) (dessen Besitzer wiederum Stiftungen der Familie Meinl sind) Österreich 2015 geklagt. Gefordert wurden 200 Millionen Euro und die Einstellung aller behördlicher Verfahren. Grund für die Klage war die (von den Far-East-Anwälten blumig formulierte) „achtjährige Hexenjagd der Regierung“. Gemeint sind damit die langjährigen Ermittlungen gegen Julius (Meinl) und Direktoren der Meinl Bank AG wegen Anlagebetrug und Untreue. Diese Ermittlungen können nun munter weitergehen, denn das Schiedsgericht hat sich für nicht zuständig erklärt. Damit ist das Verfahren beendet.
Ich habe gelesen, dass dafür unter anderem ein taktischer Schachzug der Far East verantwortlich sein soll. Diese hatte kurz vor der Klage ihren Firmensitz von den Niederlanden nach Malta verlegt, um sich im Verfahren auf einen Investitionsschutzvertrag zwischen Österreich und dem Inselstaat berufen zu können.
Meinl-Bank blitzt mit Klage gegen Republik Österreich ab #ISDS https://t.co/l4TmHmSbIP via @derStandardat
— Attac Austria (@AttacAustria) November 3, 2017