Wie du sicher mitbekommen hast, hat die Regierung die neue Datenschutzgrundverordnung abgeschossen und sich damit erneut unternehmerfreundlich gezeigt. Der Beschluss, der am 20. April 2018 freigegeben wurde, enthält im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern Erleichterungen für Verstöße von Unternehmen, Behörden, Medien und Forschungseinrichtungen. Ich finde diesen Schritt begrüßenswert. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hatten meiner Meinung nach durch das neue Gesetz eine schwere Last zu tragen was bis zur Existenzgefährdung gegangen wäre. Durch die (durchaus mutige) Aufweichung können sie jetzt aber genauso wie andere Unternehmen nicht mehr für Verstöße unterhalb der Führungsebene belangt werden. Sollte das Management in einen Verstoß involviert sein, wird dieses beim ersten Mal verwarnt bevor es zu einer Geldbuße herangezogen wird. Ich finde es ohnehin besser, zuerst zu warnen und dann zu strafen.
Auf Twitter geht es wegen der Aufweichung rund:
Mein Unwort des Jahres ist jetzt schon: #DSGVO
— Susanne Braun (@geldonlineblog) April 24, 2018
Gibt es eigentlich irgendeine Regel, dass so viel Gutgemeintes so schlecht umgesetzt werden muss? #DSGVO pic.twitter.com/9jlqxVWLte
— Moritz Yvon (@MoritzYvon) April 23, 2018
Lieblingsbild in meinem Vortrag zur #DSGVO pic.twitter.com/IF3dglijIq
— Nicolas Maekeler (@n_maekeler) April 17, 2018