Wie du sicher bereits gehört hast, prüft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) laut Rundfunksender Ö1 die Rolle der Finanzmarktaufsicht (FMA) in der Causa Commerzialbank. Es handelt sich dabei um einen Anfangsverdacht, ob es Verfehlungen der Aufsicht gegeben hat. WKSta-Oberstaatsanwältin Elisabeth (Täubl) hat mir die Prüfung nicht bestätigt, sie könne das nicht kommentieren, weil das kein öffentliches Verfahren sei. Ich habe ja genau das gegenteilige Gefühl (Elisabeth übrigens auch), nämlich, dass es überhaupt nur noch öffentliche Verfahren und Prüfungen gibt. Geheime Ermittlungen gehören der Vergangenheit an, schließlich gibt es Akteneinsicht und da wird einfach alles den Medien zugespielt. Und seien wir uns ehrlich, ein Anfangsverdacht fällt für mich unter hätti, wäri, könnt i.
Dass die FMA in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder auf ihre begrenzten Befugnisse bei der Prüfung von Banken hingewiesen hat, ist auch dem Finanzministerium (BMF) aufgefallen. Dehalb gibt es seit 24. August 2020 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der FMA, Oesterreichischen Nationalbank, Alfred (Lejsek) vom BMF und als externen Experten WU-Professor Stefan (Pichler) vom Institut für Bank- und Finanzwirtschaft. Die Gruppe soll die Geschehnisse bei der Commerzialbank analysieren und etwaige Befugnis-Erweiterungen und zusätzliche Instrumente prüfen. Wenn wir in Zukunft Fälle wie die der Commerzialbank vermeiden wollen, muss die Aufsicht anders aufgestellt werden oder agieren dürfen.