Eine verspätete Beteiligungsmeldung an der Immofinanz AG könnte der Erste Asset Management (EAM) sehr teuer kommen: Die Finanzmarktaufsicht (FMA) verhängte eine 279.200 Euro-Strafe gegen die Vermögensverwaltung. EAM erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Grund für die Rekordsanktion ist ein Verstoß gegen das Börsegesetz. Die EAM wollte den Fall wegen des laufenden Verfahrens nicht kommentieren.
Wer gewisse Beteiligungsgrenzen an Unternehmen über- oder unterschreitet, muss das drei Organen melden: der Wiener Börse, der FMA und dem Unternehmen, an dem man beteiligt ist. Im Februar 2019 hat die EAM die Vier-Prozent-Grenze ihrer Beteiligung an der Immofinanz AG unterschritten – und der Immofinanz AG nicht Bescheid gegeben. Deshalb die Sanktion. Warum die Strafe so hoch ist, konnte mir die FMA nicht erklären. Eine ähnlich hohe Strafe hat bisher nur die Buwog AG (klick hier) ausgefasst, die hatte es auch beim Bundesverwaltungsgerichtshof versucht.
Öfter sollte das nicht passieren, so ein Patzer reißt ein ordentliches Loch in die Kasse. Bleibt abzuwarten, ob der Einspruch Erfolg hat. Eine Weihnachts-Amnestie ist nicht zu erwarten.