Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat laut Medienberichten gegen Investor Alexander (Schütz) Strafanzeige wegen seiner zurückliegenden Finanzgeschäfte mit Wirecard-Aktien gestellt. Das bestätigte eine Sprecherin der Münchener Staatsanwaltschaft, bei der die Anzeige eingegangen ist, der Nachrichtenagentur „Bloomberg“. Die Staatsanwaltschaft müsse nun zunächst prüfen, ob sie für die Anzeige zuständig ist, sagte die Sprecherin. Laut der Rechtsvertretung von Alexander begibt man sich in der juristischen Causa auf dünnes Eis:
„Der Staatsanwaltschaft liegt in der Causa nichts weiter vor, als eine Anzeige – mithin existiert noch nicht einmal ein formelles staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren. Selbst die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft ist bisher nicht geklärt. Auch die Bafin bestätigt hier – aus gutem Grunde – gegenüber den Medien schlicht nichts. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie zunächst um Verständnis, dass auch wir inhaltlich keinerlei Antworten zu Ihrer Anfrage geben können.“
Es zeigt sich, die Geister die Alexander (durch seine abfällige Äußerungen gegenüber Medien) rief, wird er so schnell nicht los. Ich denke, Ball flach halten, bis es konkrete Ermittlungen gibt, und nicht die geltende Unschuldsvermutung vergessen!
Update August 2021: Es wurde kein Verfahren gegen Alexander eingeleitet (klick hier).