Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat den Ruf durchaus hart in der Sache zu sein. Während manche Parteien dies teils murrend zur Kenntnis nehmen, legt sich die in Liechtenstein ansässige Green Finance Capital AG mit den Finanzaufsehern rechtlich an. Der Hintergrund: Weil sie die Begrifflichkeit „Fixzins“ verwendete und laut FMA in ungenügendem Umfang auf die Risiken der qualifizierten Nachrangigkeit und Endfälligkeit eines Anleihenprodukts hingewiesen hätte, verhängte die FMA zweimal 35.000 Euro Strafe (wegen Onlinewerbung und Printinseraten).
Der in Linz ansässige Anwalt der Green Finance Capital AG schreibt mir:
„Bereits am 31.03.2022 fand ein Rechtsgespräch zwischen uns [..] und der FMA statt, im Zuge dessen die Übersichtlichkeit der Werbematerialien seitens der FMA ausdrücklich anerkannt wurde und die Behörde mitteilte, unsere Mandantin lediglich „anleiten“ und nicht „strafen“ zu wollen. Aus diesem Grund und um in Sinne einer guten Gesprächsbasis mit der FMA ein weitestmögliches Entgegenkommen zu signalisieren, erklärte sich unsere Mandantin unpräjudiziell und ohne Eingeständnis einer Rechtspflicht dazu bereit, die Werbematerialien mit zusätzlichen Erläuterungen zu versehen, die daraufhin von der FMA freigegeben wurden. Seitdem kam es zu keinen weiteren Beanstandungen im Zusammenhang mit Werbemitteilungen unserer Mandantin.“
Die Liechtensteiner Aufsicht hat das ursprüngliche Werbematerial übrigens anstandslos durchgewunken. Die Kontrolleure in Österreich waren da strenger!
Einsicht schützt vor Strafe nicht
Die Green Finance Capital AG versteht nicht, warum nach Anpassung der Materialien ein Verwaltungsverfahren seitens der FMA eingeleitet wurde. Die FMA sieht das offenbar anders. Auch das „Anleiten“ wird dort anders interpretiert. Eine spätere Einsicht schützt nicht vor Strafen. Jene wegen irreführender Werbung bezieht sich auf die rund sechs Wochen, in denen das Werbematerial online, in Foldern und in Printinseraten verbreitet wurde. Die Korrektur der Materialien dürfte die Strafe auch deutlich vermindert haben, wie aus dem Bescheid hervor geht. Ich bin gespannt, wie das Berufungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgeht. Zuletzt hatte die Green Finance-Tochter LVA24-Prozessfinanzierung übrigens gegen die FMA einen Erfolg verbucht und recht scharf an die Öffentlichkeit kommuniziert – siehe hier.