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Geldwäsche: FMA straft schon wieder RBI

28.6.2024 News

Jetzt ist bei der Raiffeisen International AG (RBI) schon wieder was passiert! Wenn die Finanzmarktaufsicht (FMA) einer Bank eine Strafe von 2,07 Millionen Euro aufbrummt, ist das kein Bemmerl, wie die Wiener sagen. Konkret geht es diesmal um Versäumnisse bei der Überprüfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zweier Korrespondenzbanken der RBI. Diese Banken hätten ihre Sorgfaltspflichten im Sinne des Know-Your-Costumer-Prinzips gegenüber deren eigenen Korrespondenzbanken nicht eingehalten, lautet der Vorwurf. Im Fachjargon spricht man da von Nested Transactions. Laut Reuters sind diese in Kuba und Bahrain. Gegen diese Rekordstrafe wird die RBI den Rechtsweg beschreiten, wie mir Unternehmenssprecher Christof (Danz) schreibt.

„Die RBI ist der Ansicht, dass die fraglichen Vorwürfe unbegründet sind und dass sie angemessene AML (Anti Money Laundering-Systeme), Verfahren und Kontrollen für die Korrespondenzbankbeziehungen im Einklang mit den geltenden rechtlichen Anforderungen und internationalen Marktstandards einsetzt.“

Ich stelle mir indes schon die Frage, ob die RBI nicht dringend ihre Governance nachjustieren müsste? Hat doch erst heuer das Bundesverwaltungsgericht (BVWG) im 3. Rechtsgang eine ebenso hohe Strafe von 1,98 Millionen Euro festgesetzt. Dabei ging es um Transaktionen, die mit den Panama-Papers in Verbindung stehen. Ich bin schon gespannt, wie es bei den Revisionen weiter geht. Die RBI bleibt dadurch jedenfalls mit unangenehmen News in den Medien.

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