Die Euram Bank AG schreibt mir, dass sie auf „Hochtouren an den Maßnahmen zur Beseitigung noch bestehender Schwachpunkte“ in Sachen Geldwäsche-Prävention arbeitet. Das freut mich! Ich hatte dir hier von der Androhung einer Zwangsstrafe der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen die Euram Bank AG berichtet.
„Dieser Reorganisationsprozess ist sehr weit gediehen, aber leider noch nicht gänzlich abgeschlossen und dauert somit länger, als dies ursprünglich absehbar war. Wir ziehen derzeit noch mit Anpassungen in den Dokumentationen und mit geforderten einzelnen Klarstellungen und Dokumenten nach“, lässt mir Sprecherin Sonja (Illigasch) von Vorstandschef Joachim (Mei) ausrichten.
30.000 Euro pro Verfehlung
Wie du sicher weißt, sind Zwangsstrafen der FMA dazu da, um Druck auf das jeweilige Institut auszuüben, den rechtmäßigen Zustand, in dem Fall unter anderem die fehlerhafte Geldwäsche-Prävention, wieder herzustellen. Pro Verfehlung (bei der Euram Bank AG sind es vier an der Zahl) macht das 30.000 Euro, sagt mir FMA-Sprecher Boris (Gröndahl).