Zur Geisterstunde läuft die von der Finanzmarktaufsicht (FMA) erlassene Verordnung zur Einschränkung von Leerverkäufen aus. Seit 18. März 2020 hatte die FMA Leerverkäufe an der Wiener Börse (ich hatte dir hier berichtet) untersagt und die Frist sogar noch einmal verlängert. Erinnere dich, die Wiener Börse hatte fast am meisten unter dem Aktien-Ausverkauf wegen der Corona-Panik gelitten. Die Lockerung geschieht in enger Absprache mit der europäischen Markt- und Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) und im Gleichschritt mit fünf weiteren EU-Staaten. Eduard (Müller), Vorstand der FMA, sah das Verbot als richtig und wichtig an:
„Die Short-Selling-Einschränkungen haben einen wichtigen Beitrag zur Dämpfung der irrational überschießenden Marktreaktionen und zum Erhalt des Vertrauens der Anleger in die Stabilität des österreichischen Finanzmarktes geleistet.“
Das Thema wurde unter Experten insgesamt kontrovers diskutiert. Das Beenden der Maßnahmen wird begrüßt, kehrt doch langsam wieder Normalität ein.