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Steuerpolitik: Behaltefrist für Krypto-Assets fällt

Insider Nº405 / 21 19.10.2021 News

Mit der ökosozialen Steuerreform soll die einjährige Behaltefrist für Kryptowährungen fallen. Somit werden auf alle Gewinne 27,5 Prozent Steuern fällig. Derzeit müssen keine Steuern gezahlt werden, wenn man beispielsweise Bitcoins länger als ein Jahr besitzt. Ich kann diese Maßnahme nur gutheißen. Dadurch werden Krypto-Assets Wertpapieren angeglichen und die hochspekulative Assetklasse nicht weiter steuerlich begünstigt. Aus dem Finanzministerium höre ich, dass „derzeit die Arbeiten zur Legistik laufen“.

Im Regierungsprogramm ist auch von einer allgemeinen Behaltefrist für alle Derivate die Rede (ich habe dir berichtet). Diese ist leider nicht Teil der ökosozialen Steuerreform, aber derzeit als mehrjährige Behaltefrist im Gespräch. Ganz ehrlich: Ich halte eine einjährige für sinnvoller. Wir müssen Investments in Wertpapiere überall fördern, wo es nur geht. Eine einjährige Frist wäre ein richtiges Signal. Das Finanzministerium sichert mir zu: „Die Wiedereinführung der Behaltefrist soll im Laufe der Legislaturperiode – wie im Regierungsprogramm vorgesehen – beschlossen werden.“ Ich hoffe, dass dieser Ankündigung auch Taten folgen!

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